(BSW) Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag gestern Abend beschlossen.
Sursa: ee-news.ch