(PM) Die erste Überprüfung der Schweizer Kernkraftwerke aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima hat Schwachstellen im Bereich der Lagerung der Brennelemente zu Tage gefördert. Eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht aber nicht, weshalb auch keines der Schweizer Kernkraftwerke kurzfristig ausser Betrieb genommen werden muss. Die Kraftwerke müssen bis 31. August darlegen, wie sie die Mängel beheben werden.
Sursa: ee-news.ch