(ANNA) Im Sommer 2010 führte der Kanton Solothurn eine Vernehmlassung zur Anpassung des geltenden Richtplans durch, um für ein allfälliges AKW Gösgen II schon Mal alles aufzugleisen. Das Bau- und Justizdepartement hat den Richtplan nun in zwei Punkten angepasst (VE-2.5.1 Planungsauftrag, VE- 2.5.2 Neues Kernkraftwerk Niederamt), die zahlreichen Einwendungen der Privatpersonen dabei aber schlicht nicht berücksichtig.
Sursa: ee-news.ch