(UVEK) Der Bundesrat hat das UVEK ermächtigt, eine Erhöhung des Verpflichtungskredites und einen Nachtragskredit für 2011 für die Ausgleichsbeträge für Wasserkrafteinbussen zu beantragen. Die Krediterhöhung ist aufgrund der vom Parlament im Juni 2010 beschlossenen Erhöhung des Wasserzinsmaximums ab 2011 erforderlich.
Sursa: ee-news.ch